Tierschutzgesetz: Anleitung zum Töten

1933 wurde das Tierschutzgesetz verabschiedet und immer wieder angepasst. Heute, 85 Jahre später schlachten wir jährlich 800 Millionen unschuldige Tiere ab und quälen Tiere mit tödlichen Experimenten – und das alles ist völlig unnötig.

Man hört immer wieder „die Politik soll es richten“. Nachdem wir nun schon 85 Jahre darauf warten, stellt sich die Frage, wie lange noch?

Im ersten Paragraphen des deutschen Tierschutzgesetzes findet sich folgender Satz: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Leben und Wohlbefinden schützen? Lüge! Das ist in Wirklichkeit ein kurzer, zweiundzwanzig Paragraphen umfassender, verwaltungsrechtlicher Text, der regelt wie man Tiere zu töten hat.

Demnach hat der Mensch das Recht Tiere in enge Drahtkäfige einzusperren, zu verstümmeln, tödliche Experimente durchzuführen und sie anderweitig umzubringen.

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“, heißt es dann weiter. Was aber ist bitte ein vernünftiger Grund einem Lebewesen Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen?

Es wird Zeit, dass wir aus unserer Lethargie aufwachen und einfach mal vergessen, darauf zu hoffen, dass es die Politik schon regeln wird. Die ursprüngliche Fassung dieses Gesetzes ist aus dem Jahre 1933. Danach wurde es immer wieder verändert und verbessert, und heute, fast 85 Jahre später ist trotz schöner Worte in der Einleitung von Wohlbefinden und Schutz der Tiere nichts zu sehen.

Das wirkungsvollste was man tun kann, ist Tiere einfach von seinem Speiseplan zu streichen. Das ist ganz einfach und gesund ist es auch noch. Die Natur liefert über Pflanzen alle Nährstoffe, die wir zum Leben brauchen. Millionen Veganer machen es schon vor.