Eil-Petition an die Bundesregierung: Keine Verschiebung des neuen Gesetzes. Ferkel sollen nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden!
Update 10.08.2020 Endlich ist es soweit: Ab 1. Januar 2021 darf der Schweinebauer sein Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastrieren.
Update 19.10.2018 Teilerfolg! Professor für Strafrecht: Aufschub der betäubungslosen Ferkelkastration verfassungswidrig!
Aufgrund von Petitionen, unserem Protest und dem vieler anderer Tierrechtler hat sich Prof. Dr. Jens Bülte, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Universität Mannheim öffentlich geäußert: Laut Artikel 20a Grundgesetz -Tierschutz als Staatsziel- ist ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Kastration unvermeidlich, da der Schutz des Verfassungsgutes -hier: der Tierschutz- anders nicht gewährleistet werden könne. Eine Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Frist wäre also verfassungswidrig, denn es gibt ausreichend Alternativen.
An die Bundesregierung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Bestürzung habe ich erfahren, dass sich die Bundesregierung dem Druck einiger mächtiger Agrarlobbyisten beugt und weiterhin Ferkel ohne Betäubung kastrieren möchte. Und das entgegen des Urteils des Bundesrates für eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration!
Laut dem Gutachten von Prof. Dr. Jens Bülte, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht an der Universität Mannheim ist gemäß Artikel 20a Grundgesetz -Tierschutz als Staatsziel- ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Kastration unvermeidlich, da der Schutz des Verfassungsgutes -hier: der Tierschutz- anders nicht gewährleistet werden kann. Eine Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Frist wäre also verfassungswidrig, denn es gibt ausreichend Alternativen.
Die Durchführung des Eingriffes ohne Betäubung –auch mit lokaler Betäubung- ist für das Ferkel mit Schmerzen und Stress verbunden. Gemäß § 1 Satz 2 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Inzwischen stehen mit der Durchführung des Eingriffs unter Narkose, der Immunokastration oder dem Verzicht auf die Kastration durch Ebermast verschiedene Alternativen zur betäubungslosen Kastration zur Verfügung, die die Belastung der Tiere reduzieren und auch die Praktikabilität und den Verbraucherschutz berücksichtigen.
Schweinehalter und Politik hatten seit der Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 ausreichend Zeit, um sich auf das Verbot einzustellen. Ein vernünftiger Grund, Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Ferkelkastration Schmerzen zuzufügen, besteht daher nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, die Fristverlängerung abzulehnen, das entsprechende Gesetz wie geplant am 01.01.2019 in Kraft treten zu lassen und sich somit gesetzeskonform zu verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hartwieg
und
Menschen die solche Entscheidungen treffen, sollten es mal am eigenen Leibe erleben. Was sie den Tieren antun. Und Menschen, die das durchführen und die Schmerzen und schreie der Tiere mit erleben und kein Problem damit haben……….. dasselbe.
Das muss doch wohl in einem fortgeschrittenen Land möglich sein.
Eine Schande, daß so lange nichts passiert.
Wenn die Menschen diese Schmerzen spüren würden…..Es gebe sofort ein richtiges Tierschutzgesetz.
Traurig dass wir über Tierquälereierei überhaupt abstimmen müssen. Nein dazu!!!!!Politik kümmert euch endlich drum das ist eure Pflicht.
Vernünftige, praktikable Lösungen zugunsten der Tiere sind zeitgemäß und gehören sofort umgesetzt.!!!!
Eine Riesenschande für 🇩🇪, wenn nicht.