Petition: Tierschutz-Arbeit darf nicht verboten werden

Bundesministerin möchte zukünftig Tierschutz-Arbeit strafrechtlich verfolgen. Das muss verhindert werden!

Ein Richter: „Wenn die Behörden in Sachen Tierschutz versagen, ist das Handeln des Bürgers gefragt.“ So war es bisher. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner möchte das nun ändern: „Wir brauchen keine selbsternannte Stallpolizei, die die Einhaltung des Tierschutzes kontrolliert (…) Die Sache ist ganz klar: Einbruch ist Einbruch“

Petition: Doch Frau Klöckner, wir brauchen Tierschützer, solange Politiker den grausamen Tierquälereien im Stall nur tatenlos zusehen. Wir fordern konsequente Verfolgung und Bestrafung von Tierquälern, nicht von Tierschützern!

 

Die Petition geht an das Bundesjustizministerium, an die Bundesregierung, an die EU-Kommission und an Frau Klöckner selbst.

Hintergrund:

Immer wieder erleben wir, dass Veterinärämter regungslos verharren, Staatsanwälte Ermittlungen gar nicht erst aufnehmen, oder in die Länge ziehen und die Polizei anderes zu tun hat. Wie zum Beispiel Strafzettel verteilen. All das, während fühlende, unschuldige Tiere extremsten Leiden ausgesetzt sind.

Gerade hier wäre es doch wünschenswert und auch dem Staat entgegenkommend, wenn Tierschützern den überforderten Behörden unter die Arme greifen. Und zwar ohne sich dabei strafbar zu machen.

Oberlandesgericht: Dokumentation von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz keine Straftat

Dass das geht hat gerade erst das Oberlandesgericht im spektakulären Tierschützerprozess bestätigt. Tierschützer waren dabei in eine Schweinemastanlage eingedrungen, haben dort entsetzliche Zustände dokumentiert und an die Öffentlichkeit gebracht.

„So dürfte etwa niemand die Scheibe eines in praller Hitze stehenden Autos einschlagen, in dem gerade ein Hund zu ersticken droht, wenn der Eigentümer des Tieres und des Autos zugegen ist und das Aufschließen der Tür mit dem Hinweis verweigert, eine „kleine Abhärtung“ werde dem Tier nicht schaden.“ -aus dem Urteil der Richterin

Die Richterin nimmt bei der Urteilsverkündung kein Blatt vor den Mund: „Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 11. Oktober 2017 wird als unbegründet verworfen. Die Auffassung der Staatsanwaltschaft, ein Vorgehen gegen die Misshandlung von Tieren könne keine Rechtfertigung wegen Notstandes begründen, wenn der Eigentümer der Tiere dies nur billige, würde auch zu Ergebnissen führen, die kaum nachvollziehbar sind: So dürfte etwa niemand die Scheibe eines in praller Hitze stehenden Autos einschlagen, in dem gerade ein Hund zu ersticken droht, wenn der Eigentümer des Tieres und des Autos zugegen ist und das Aufschließen der Tür mit dem Hinweis verweigert, eine „kleine Abhärtung“ werde dem Tier nicht schaden. Die massiven Verletzungen tierschutzrechtlicher Vorschriften, welche die Angeklagten dokumentierten, begründeten auch eine gegenwärtige Gefahr.“

Wer das ganze Urteil lesen möchte: OLG Naumburg, 22.02.2018 – 2 Rv 157/17

Das Strafgesetzbuch kennt Einbruch gar nicht

Ganz nebenbei noch angemerkt: Das Gesetz kennt das Wort „Einbruch“ so überhaupt nicht. Für eine „Wohnungseinbruchsdiebstahl“ nach §244 StGB müsste eine Zueignungsabsicht vorliegen. Tierschützer dringen aber selten in Ställe ein, um sich etwas anzueignen, sondern vielmehr um etwas zu dokumentieren. Das wäre dann vielmehr Hausfriedensbruch nach §123 StGB. Es ist aber nicht mal Hausfriedensbruch, wie das Urteil des Oberlandesgerichtes hier zeigt.

 

7 Gedanken zu “Petition: Tierschutz-Arbeit darf nicht verboten werden”

  1. Wenn erst mal der letzte noch verbliebene Tierschutz gefallen ist, kann man davon ausgehen, dass auch die derzeit noch teilweise vorhandenen Menschenrechte bald nichts mehr wert sein werden.

  2. In was für einer Welt leben wir?
    Die Unrecht tun werden geschützt und die welche das Unrecht aufdecken oder darauf hinweisen werden bestraft.
    Verkehrte Welt 😥
    Ich könnte nicht damit leben sowas zu unterstützen!

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