Gericht: Wenn das Gesetz versagt ist der Bürger gefragt

Tierschützer sind in eine Schweinemastanlage eingebrochen um dort zu filmen. Sie wurden erwischt, angezeigt und in der Verhandlung vom Richter freigesprochen. Der Staatsanwalt legte Revision ein. Wir hatten in einem Facebook-Post gefragt, wer Recht hat. Etwa 99 Prozent der Kommentare gaben den Tierschützern Recht. Das Ergebnis ist nicht wirklich verwunderlich, sind doch unsere Leser überwiegend Veganer, Vegetarier oder selbst Tierschützer. Der Fall:

Hausfriedensbruch oder Tierschutz?

Das Gesetz verbietet Hausfriedensbruch. Wäre es aber so einfach, bräuchte man keinen Richter und kein Verfahren und könnte die Gesetzesbrecher direkt verurteilen. Von Frieden im Haus konnte dort ohnehin keine Rede sein: Die Tierschützer dokumentierten zu schmale Käfige, zu breite Spalten im Boden, die Tiere bekamen kein Trinken. Einige der 60.000 Tiere lagen verletzt herum, andere waren schon tot.

Die Angeklagten sagten, sie haben die Erfahrung gemacht, dass gegen solche Widrigkeiten am Ende nur Videoaufnahmen und in der Folge öffentlicher Druck etwas bewirken könnten.

Der Richter dazu: „Wenn Veterinärämter und andere Organe der Landkreise ihrer Arbeit nicht nachkommen, dann ist das Engagement des einzelnen Bürgers gefragt“. Die Juristische Begründung dafür: Rechtfertigung durch ein überwiegendes anderes Schutzgut.

Die StA hat Revision gegen einen Freispruch von drei Tierschützern eingelegt. Die waren in einen Schweinestall eingedrungen und hatten dort gefilmt. Wer hat recht?

Geplaatst door Jeder Tag zählt e.V. op woensdag 18 oktober 2017


Was bringt eigentlich Tierschutz?

Jeder Tierschützer, der nach wie vor Tierprodukte konsumiert ist ein Heuchler. Was bringt es denn, wenn die Käfige ein bisschen größer wären? Was bringt es wenn die Spalten im Boden weniger breit wären? Das alles ändert nichts an der Unterdrückung der Tiere. Alle Tiere in der Nutztierhaltung sterben einen mehr oder weniger qualvollen Tod. Ferkeln wird der Schwanz abgeschnitten, die Zähne abgezwickt und die Eier abgeschnitten, alles ohne Betäubung. Ihr Leben hat nur einen Zweck: möglichst bald zu sterben. Junge Kälbchen werden ihren Müttern entrissen und zum Schlachthof gebracht. Eine Milchkuh, die nicht mehr genug Milch gibt, landet im Schlachthof. Männliche Küken sind zwecklos für die Industrie und werden vergast oder zerschreddert.

Der vegane Lebensstil ist die Antwort

Recht hat er, der Richter: Der einzelne Bürger ist gefragt. Und zwar indem er hier und jetzt sofort für die Tiere aufsteht und sagt: „Ich streiche tierische Produkte von meinem Speiseplan!“ Wir haben doch jetzt genug Fotos und Filme der Massentierhaltung gesehen. Wir haben doch alle Informationen auf dem Tisch liegen. Da können wir doch jetzt aufhören weiteres Material zu sammeln und anfangen zu handeln.

Andere überzeugen, auch wenn´s weh tut

Auf was warten wir noch? Auf die Politik, auf den Staat, auf die Tierschützer? Nutzen wir doch unsere Macht als Konsumenten und hören auf zu dieser schrecklichen Industrie beizutragen. Wir sind viele. Wir sind in der Überzahl. Wir müssen nur Handeln. Wer schon auf Tierprodukte verzichtet, hat die Pflicht, jeden in seinem Umfeld anzusprechen, der dies noch nicht getan hat. Ja, das kann manchmal zu Streit führen. Wer aber seinen Kopf einzieht und diesen Diskussionen aus dem Weg geht ist ein Feigling. Vegan leben und anderen von den Vorzügen einer veganen Lebensweise zu erzählen, ist nicht strafbar.

2 Gedanken zu “Gericht: Wenn das Gesetz versagt ist der Bürger gefragt”

  1. Seit der Beitrag auf Stern TV lief, sind wir aktiv im „Deutschen Tierschutzbüro e. V. tätig und Veganer geworden! Es ist nie zu spät anzufangen, jetzt haben wir das erste vegane Weihnachtsfest im Kreise der Familie hinter uns und kurz zuvor meinen runden Geburtstag in vegan! Es war ein voller Erfolg und alle waren begeistert wie lecker veganes Essen sein kann! ❤️

Schreibe einen Kommentar zu Kerstin Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert